Energiesteuerrecht
Zahlungsausfall, Vermischung, Sonderfälle: Im Energiesteuerrecht steckt erhebliches Entlastungspotenzial. Wir kennen die Rechtsprechung im Detail – viele relevante Urteile haben wir selbst erstritten.
Kanzlei Schäfer Rechtsanwälte
Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Kanzlei Schäfer Rechtsanwälte, Ihrer spezialisierten Kanzlei für den mittelständischen Energiehandel, Insolvenzanfechtung und Kfz-Unfallabwicklung.









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Als spezialisierte Kanzlei sichern wir, was Sie aufgebaut haben.
In der Energiesteuerentlastung, bei Insolvenzanfechtungen, im Forderungsmanagement, Gläubigerschutz, bei Überfüllschäden, im Arbeitsrecht und beim Unternehmensverkauf. Klar, konsequent, auf Ihrer Seite.



Im Geschäftsalltag entstehen Situationen, die schnelles und spezialisiertes Handeln erfordern. Situationen, bei denen es um Ihre Existenz gehen kann. Wir kennen diese Herausforderungen – und die Wege, sie zu lösen.
Ein Kunde zahlt nicht – und Sie haben die Energiesteuer bereits abgeführt
Bei Zahlungsausfällen verlieren Sie nicht nur die Forderung, sondern auch die bereits gezahlte Energiesteuer. Der Gesetzgeber bietet Entlastungsmöglichkeiten – aber nur, wer das Verfahren exakt kennt und fehlerfrei durchläuft, bekommt sein Geld zurück.
Sie wollen Ihr Unternehmen verkaufen – aber wissen nicht, was es wert ist und wer es kaufen würde
Der Energiehandel konsolidiert sich. Viele Unternehmer stehen vor der Frage: Jetzt verkaufen oder weitermachen? Ohne realistische Bewertung, Zugang zu Käufern und rechtssichere Verträge bleibt viel Geld auf dem Tisch – oder der Verkauf scheitert ganz.
Ein Insolvenzverwalter fordert Geld zurück, das Sie längst verdient hatten
Die Insolvenzanfechtung trifft Unternehmen oft völlig unvorbereitet. Plötzlich sollen Sie Zahlungen zurückgeben, die Jahre zurückliegen. Viele zahlen vorschnell – obwohl die Forderung angreifbar wäre. Die Abwehr erfordert tiefe Kenntnis der BGH-Rechtsprechung.
Ein wichtiger Kunde steckt in der Krise – und Sie wissen nicht, ob Sie weiter liefern sollen
Weiterliefern und das Risiko tragen? Oder stoppen und die Geschäftsbeziehung zerstören? Beides kann Sie teuer zu stehen kommen. Die Lösung liegt in einer rechtssicheren Struktur, die Forderungssicherung und Weiterbelieferung ermöglicht – ohne in die spätere Anfechtungsfalle zu geraten.
Sie müssen sich von einem Mitarbeiter trennen – aber eine fehlerhafte Kündigung können Sie sich nicht leisten
Im Arbeitsrecht laufen Fristen schnell ab, und Fehler wirken sich sofort finanziell aus. Eine unwirksame Kündigung bedeutet Weiterbeschäftigung, Nachzahlung und oft einen teuren Vergleich. Oder Sie sind Arbeitnehmer und haben gerade eine Kündigung erhalten – dann bleiben Ihnen nur drei Wochen.
Ein Tankwagen hat einen Schaden verursacht – und plötzlich stehen sechsstellige Forderungen im Raum
Beim ungewollten Austritt von Gefahrgütern explodieren die Kosten schnell. Sachverständige erstellen Gutachten, die oft über den Ausgang entscheiden. Wenn Ihr Anwalt die Technik nicht versteht – von Grenzwertgebern bis zu LORO-X-Verbindungen – kann er den Gutachter nicht wirksam angreifen.
Kunden zahlen nicht – und Ihr Inkassobüro kommt nicht weiter
Offene Rechnungen binden Liquidität und kosten Nerven. Klassische Inkassobüros schreiben Mahnungen – aber wenn der Schuldner nicht reagiert, passiert oft monatelang nichts. Dabei verdienen Inkassobüros an der Dauer, nicht an der schnellen Lösung.
Wir befassen uns mit der Energiesteuerentlastung seit 1995. Wir kennen die gesamte Rechtsprechung der Finanzgerichte und des BFH im Detail – viele relevante Urteile haben wir selbst erstritten. Unsere standardisierten Abläufe vermeiden Fehler und stellen sicher, dass Sie die Entlastung bekommen, die Ihnen zusteht.
Seit 1997 begleiten wir Unternehmensverkäufe im Energiehandel. Die Schäfer-Unternehmensberatung GmbH übernimmt Bewertung und Käufersuche, die Kanzlei die Vertragsgestaltung. Durch unsere jahrzehntelange Branchentätigkeit wissen wir, welche Unternehmen an welchen Standorten als Käufer in Frage kommen.
Wir kennen die BGH-Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung so detailliert, dass wir Argumentationsmuster der Insolvenzverwalter schon im Ansatz entkräften können. Die Reform von 2017 und die Urteile seither haben die Abwehrmöglichkeiten verbessert – aber nur, wer diese Entwicklung kennt, kann sie nutzen.
Über das Barzahlungsprivileg und die Anpassung von Eigentumsvorbehalten gestalten wir die Belieferung so, dass Sie nicht in die Insolvenzanfechtung geraten. Parallel sichern wir Ihre Altforderungen. Diese Strategie setzen wir regelmäßig erfolgreich ein.
Wir beraten Arbeitgeber bei der Vertragsgestaltung und Kündigungsvorbereitung. Wir vertreten Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen und Aufhebungsverträgen. Diese Erfahrung auf beiden Seiten macht unsere Beratung präziser – wir kennen die typischen Fehler der Gegenseite.
Seit 1995 bearbeiten wir Überfüllschäden. In unserer Kanzlei gilt: Jeder Anwalt fährt mindestens einen Tag bei einem Mineralölhändler mit. Wir kennen die Lager- und Transporttechnik, waren an der TRwS 791 beteiligt und haben vor dem OLG München Urteile gekippt, die Sachverständige für sicher hielten.
Als Anwälte können wir sofort klagen, wenn der Schuldner nicht zahlt. Inkassobüros können das nicht. In 95 % der Fälle handeln wir noch am selben Tag. Unsere Erfolgsquote liegt bei 85–90 %. Und: Der Schuldner trägt unsere Kosten. Scheitern wir, zahlen Sie nur 100 € Auslagenpauschale.
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