Energiesteuer zurückholen.
Mit der Kanzlei, die das Recht mitgeprägt hat.

Zahlungsausfall bei einem Kunden? Vermischung von Kraft- und Heizstoffen: Der Unterschied liegt im Detail. Im Energiesteuerrecht können solche Situationen teuer werden – oder Sie holen sich Ihr Geld zurück.
Seit 1995 sind wir als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland auf Energiesteuerentlastungen spezialisiert. Viele der relevanten Gerichtsentscheidungen auf diesem Gebiet gehen auf uns zurück. Dieses Wissen setzen wir für Sie ein.
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Energiesteuerrecht: Komplex, aber voller Chancen

Das Energiesteuerrecht gehört zu den komplexesten Bereichen des Steuerrechts. Hohe Steuersätze, internationale Verflechtungen und zahlreiche Sonderregelungen machen es für Laien undurchschaubar. Gleichzeitig bietet es erhebliche Entlastungsmöglichkeiten – wenn man sie kennt und richtig nutzt.

Für den Energiehandel sind diese Entlastungen oft existenziell. Bei Zahlungsausfällen, Produktvermischungen oder anderen Sondersituationen entscheidet das richtige Vorgehen darüber, ob Sie auf einem hohen Steuerschaden sitzenbleiben oder Ihr Geld zurückbekommen. Der Unterschied kann schnell im fünf- oder sechsstelligen Bereich liegen.

Seit 1995 haben wir uns auf genau dieses Gebiet spezialisiert. Wir kennen die gesamte Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs im Detail. Viele der relevanten Urteile haben wir selbst erstritten. Dieses Wissen und unsere standardisierten Abläufe sorgen dafür, dass Sie die Entlastung bekommen, die Ihnen zusteht.

Spezialisierung seit 1995

Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland sind wir seit fast 30 Jahren auf Energiesteuerrecht spezialisiert. Dieses Fachwissen ist unser tägliches Geschäft.

Rechtsprechung mitgeprägt

Viele der maßgeblichen Gerichtsentscheidungen im Energiesteuerrecht gehen auf unsere Verfahren zurück. Wir kennen nicht nur das Recht, wir haben es mitgestaltet.

Standardisierte Abläufe

Fehler im Verfahren können die Entlastung kosten. Unsere erprobten Prozesse stellen sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Zahlungsausfall?
Holen Sie sich die Energiesteuer zurück.

Das relevanteste Thema für Kraftstoffhändler ist die Energiesteuerentlastung bei Zahlungsausfall. Wenn ein Kunde nicht zahlt, bleiben Sie nicht nur auf der offenen Rechnung sitzen - Sie haben auch die Energiesteuer bereits abgeführt. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall eine Entlastungsmöglichkeit geschaffen. Aber nur, wer die Voraussetzungen exakt erfüllt und das Verfahren fehlerfrei durchläuft, bekommt sein Geld zurück.

Wir befassen uns mit diesem Thema seit der Kanzleigründung 1995. Wir kennen die gesamte Rechtsprechung im Detail, haben zu diesem Thema veröffentlicht und Seminare gehalten. Unsere standardisierten Abläufe sind darauf ausgelegt, Fehler zu vermeiden und die Entlastung zuverlässig zu realisieren.
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Vermischung, Kontamination, Sonderfälle: Der Unterschied liegt im Detail.

Ein klassisches Beispiel: Heizöl wird versehentlich mit Dieselkraftstoff vermischt. Ohne richtiges Vorgehen droht eine Nachversteuerung von 485,70 Euro pro 1.000 Liter – faktisch eine Strafversteuerung, bei der das gesamte Produkt nochmals als Diesel versteuert werden muss. Wer sich hingegen richtig verhält, kann nicht nur dieser Folge entgehen, sondern das Gemisch so entlasten lassen, als handele es sich um Heizöl. Der Unterschied: 409,35 Euro je 1.000 Liter.

Auch bei anderen Vermischungen und Kontaminationen gibt es Strategien, den Steuerschaden zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Entscheidend ist, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.
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Vermischung Heizöl/Diesel

Bei falscher Handhabung droht Nachversteuerung mit 485,70 Euro/1.000 l.
Bei richtigem Vorgehen: Entlastung auf Heizöl-Niveau. Differenz: über 400 Euro je 1.000 Liter

Sonstige Vermischungen 

Auch bei sonstigen Vermischungen gibt es Wege, den Steuerschaden zu begrenzen. Wir kennen die Strategien für verschiedene Szenarien.

Schnelles Handeln entscheidend

Bei Vermischungen kommt es auf das richtige Timing an. Wer zu spät handelt, verliert Entlastungsmöglichkeiten.

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Unser Beratungsansatz

Beratungsansatz am Beispiel der Entlastung bei Forderungsausfall

Prüfung der AGB und Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes

Prüfung des Forderungsmanagements unter Berücksichtigung der Anforderungen des Bundesfinanzhofes

Gegebenenfalls Meldungen an die Warenkreditversicherung

Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes entsprechend der Rechtsprechung

Gerichtliche Verfolgung unter Einhaltung der Anforderungen bis zur Vollstreckung

Gegebenenfalls Insolvenzverfahren mit Anmeldung zur Tabelle, Lieferantenpool etc.

Durchsetzung der Feststellung zur Tabelle

Gegebenenfalls Einleitung des Abrechnungsvorganges bei der Warenkreditversicherung

Stellung des Energiesteuerentlastungsantrages nebst eventueller Durchsetzung

Das sagen unsere Mandanten

Energiehaendler aus ganz Deutschland vertrauen auf unsere Expertise im Energiesteuerrecht – und holen sich ihr Geld zurück.

Bernd Hammelehle 

RVM Versicherungsmakler GmbH
Bereits 2004 haben wir mit Herrn Schäfer ein Kooperationsmodell mit Warenkreditversicherungen zur Realisierung der Energiesteuer entwickelt, das heute weiterhin erfolgreich am Markt besteht. Durch die große Expertise der Kanzlei können die Schäden für die Versicherungen reduziert und die Prämienzahlungen für Mineralölhändler als Versicherungsnehmer optimiert werden.

Bernd Wahr 

Fritz Wahr Energie GmbH & Co, KG
Während am 09.11.2001 in New York das Chaos herrschte, lerne ich Herrn Schäfer im Finanzgericht Freiburg das erste Mal persönlich kennen. Seither hat uns die Kanzlei Schäfer-Rechtsanwälte durchgehend und vor allem erfolgreich bei Energiesteuerausfällen vertreten.

Henrik Schäfer 

SWE Südwestenergie GmbH
Unsere Energiesteuerfälle sehen wir bei der Kanzlei in guten Händen. Seien es Entlastungen bei Zahlungsausfall, Vermischungen von Kraft- und Heizstoffen oder sonstigen energiesteuerrechtlichen Fragestellungen. Bei bereits zwei Warenkreditversicherungen haben wir die Kooperationsmodule mit der Kanzlei in Anspruch genommen. Dabei werden gerichtlichen Verfahren auch nicht gescheut. Aktuell wurde ein hoher fünfstelliger Betrag über eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht vom Hauptzollamt realisiert.

Arne Ebenroth 

team Energie GmbH & Co. KG
Forderungsmanagement, Energiesteuerentlastung und das Handling mit der Warenkreditversicherung. Das sind herausragende aufeinander abgestimmte Leistungen der Kanzlei Schäfer Rechtsanwälte. Sie führen für uns zu erträglichen Prämien im Rahmen der Warenkreditversicherung.

Bernd Wahr 

Fritz Wahr Energie GmbH & Co, KG
Am 9.11.2001 habe ich Herrn Schäfer im Finanzgericht Freiburg kennengelernt bei einem Fall zur Energiesteuerentlastung, während in New York das Chaos herrschte. Wir machen Energiesteuerfälle seither nur noch über die Kanzlei Schäfer Rechtsanwälte.

Energiesteuer zurückholen?
Sprechen Sie mit uns.

Ob Zahlungsausfall, Vermischung oder ein anderer Sonderfall – im Energiesteuerrecht steckt oft mehr Entlastungspotenzial, als Sie denken. In einem kurzen Gespräch klären wir Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
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