Wegweisende Urteile erstritten
Viele Grundsatzentscheidungen zu Überfüllschäden stammen aus unseren Verfahren. Zuletzt haben wir vor dem OLG München ein Urteil gekippt und die Haftung unseres Mandanten vollständig abgewehrt.



Unsere Mandanten bei Überfüllschäden sind Mineralölhändler, Fahrer und deren Versicherungen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fallen Schäden beim Ablassen von Heiz- oder Kraftstoffen unter die Kfz-Haftpflichtversicherung des Tankwagens – der Tankwagen gilt als im Betrieb, solange die Pumpe läuft. Deshalb beauftragen uns auch namhafte Versicherungen regelmäßig mit der Verteidigung in Haftungsprozessen.
Diese verschiedenen Blickwinkel geben uns einen Vorteil: Wir kennen die Argumente und Interessen aller Beteiligten. Ob wir einen Händler, einen Fahrer oder eine Versicherung vertreten – wir wissen, wie die Gegenseite denkt und wo ihre Schwachstellen liegen.
Sicherung des Schadens und ausführliche Fotodokumentation
Einbeziehung der Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung
Einschätzung des Schadens, der Schadenshöhe und der Quote der Verantwortung
Abstimmung mit der Versicherung und Beauftragung durch die Versicherung
Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
Vertretung im gerichtlichen Verfahren
Gegebenenfalls Vertretung des Fahrers in Bußgeld- und Strafverfahren
Mineralölhändler, Fahrer und Versicherungen vertrauen auf unsere Kombination aus technischem Wissen und juristischer Erfahrung.
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