Überfüllschaden?
Wir kennen die Technik, die Rechtsprechung und die Wege zur Abwehr.

Ein Tankwagen, ein veraltete Technik am Öltank, vielleicht eine Unachtsamkeit und plötzlich stehen Sie vor einem Schaden, der richtig Ärger macht. Zwar zahlt für den Schaden die Versicherung, aber jeder weiß, dass er durch Hochstufung am Ende doch die Zeche zahlt. Werden strafrechtliche Vorwürfe gemacht, zahlt sowieso keine Versicherung. Wie kommen Sie als Händler da heraus und wird erreicht, dass die Versicherung nicht zahlen muss?

Seit 1995 vertreten wir Mineralölhändler, Fahrer und Versicherungen bei Überfüllschäden und dem ungewollten Austritt von Gefahrgütern. Mit technischem Tiefenwissen, das Sachverständigen standhält, und einer Prozesserfahrung, die bis zum BGH reicht.
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Warum Überfüllschäden so gefährlich sind

Überfüllschäden – oder genauer: der ungewollte Austritt von Gefahrgütern – gehören zu den heikelsten Haftungsfällen im Mineralölhandel. Tritt Heizöl oder Kraftstoff unkontrolliert aus, entstehen oft Schäden im sechs- oder siebenstelligen Bereich. Bodensanierung, Grundwasserschutz, Gebäudeschäden: Die Kosten explodieren schnell.

Das Problem: Ihnen als Händler oder Fahrer wird immer die Schuld zugeschrieben. Es ist schon erstaunlich, dass ein Fahrer Fehler einer Anlage erkennen soll, die vorher ein Anlagenbauer gemacht hat und der abnehmende Sachverständige übersieht. Ein großes Handicap. Wenn Ihr Anwalt die technischen Details nicht versteht – von Grenzwertgebern über Sicherungsschellen bis zu LORO-X-Steckmuffenverbindungen – kann er den Gutachter nicht wirksam angreifen. Sie verlieren, obwohl Sie möglicherweise nicht haften müssten.

Um bei Überfüllschäden erfolgreich zu verteidigen, braucht es beides: juristische Expertise und technisches Tiefenwissen. Genau diese Kombination bieten wir seit über 30 Jahren.

Enorme Schadenshöhen

Bodensanierung, Grundwasserschäden, Gebäudefolgeschäden: Bei Überfüllschäden geht es schnell um Beträge, die Ihre Versicherungsbeiträge in die Höhe treiben können.

Technisch komplexe Gutachten

Sachverständige bestimmen oft den Ausgang. Wer ihre technischen Argumente nicht versteht, kann sie nicht widerlegen.

Ungeklärte Haftungsfragen

Wer haftet – der Fahrer, der Händler, der Anlagenbetreiber? Die Antwort hängt von Details ab, die nur Spezialisten erkennen.

30 Jahre Erfahrung. Technik und Recht aus einer Hand.

Seit 1995 bearbeiten wir Überfüllschäden und Fälle des ungewollten Austritts von Gefahrgütern. In dieser Zeit haben wir nicht nur juristische Expertise aufgebaut, sondern auch ein technisches Verständnis, das in der Anwaltschaft seinesgleichen sucht. Wir kennen die Lager- und Transporttechnik im Detail. Wir wissen, wie Grenzwertgeber funktionieren, welche Anforderungen an Sicherungsschellen gelten und was die TRwS 791 im Einzelnen vorschreibt.

Dieses Wissen stammt nicht aus Büchern. In unserer Kanzlei gilt die Regel: Jeder Anwalt fährt mindestens einen Tag bei einem Mineralölhändler in der Auslieferung mit. Denn man kann nur über das vernünftig argumentieren, was man gesehen und in der Hand gehabt hat. Diese Praxisnähe macht den Unterschied, wenn wir vor Gericht einem Sachverständigen gegenüberstehen.
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Wir prägen die Rechtsprechung – und kennen die Regeln von innen.

Viele der Urteile, die heute die Rechtsprechung zu Überfüllschäden bestimmen, wurden von unserer Kanzlei erstritten. Wir kennen nicht nur die aktuelle Rechtslage, wir haben sie mitgestaltet. Darüber hinaus war Rechtsanwalt Schäfer an der Entstehung der technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS 791) beteiligt – über den Bundesverband UNITI e.V. und im direkten Austausch mit Sachverständigen aus dem Normgebungsverfahren.

Das bedeutet für Sie: Wir kennen nicht nur den Wortlaut der Vorschriften, sondern auch deren Hintergründe und die Absicht, die dahintersteht. In der Auseinandersetzung mit Sachverständigen ist das ein entscheidender Vorteil.
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Wegweisende Urteile erstritten

Viele Grundsatzentscheidungen zu Überfüllschäden stammen aus unseren Verfahren. Zuletzt haben wir vor dem OLG München ein Urteil gekippt und die Haftung unseres Mandanten vollständig abgewehrt.

Einfluss auf technische Regeln

Über den Bundesverband UNITI e.V. hat RA Schäfer an der TRwS 791 mitgewirkt. Wir kennen die Hintergründe jeder Vorschrift.

Seminare und Fahrerschulungen

Seit 30 Jahren schulen wir Fahrer und halten Seminare für Verbände, Versicherungen und Sachverständigenorganisationen. Dieses Wissen fließt in jede Verteidigung ein.

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Wir vertreten alle Akteure des Mineralölhandels – und kennen deshalb jede Perspektive.

Unsere Mandanten bei Überfüllschäden sind Mineralölhändler, Fahrer und deren Versicherungen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fallen Schäden beim Ablassen von Heiz- oder Kraftstoffen unter die Kfz-Haftpflichtversicherung des Tankwagens – der Tankwagen gilt als im Betrieb, solange die Pumpe läuft. Deshalb beauftragen uns auch namhafte Versicherungen regelmäßig mit der Verteidigung in Haftungsprozessen.

Diese verschiedenen Blickwinkel geben uns einen Vorteil: Wir kennen die Argumente und Interessen aller Beteiligten. Ob wir einen Händler, einen Fahrer oder eine Versicherung vertreten – wir wissen, wie die Gegenseite denkt und wo ihre Schwachstellen liegen.

Unser Beratungsansatz

Sicherung des Schadens und ausführliche Fotodokumentation

Einbeziehung der Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung

Einschätzung des Schadens, der Schadenshöhe und der Quote der Verantwortung

Abstimmung mit der Versicherung und Beauftragung durch die Versicherung

Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

Vertretung im gerichtlichen Verfahren

Gegebenenfalls Vertretung des Fahrers in Bußgeld- und Strafverfahren

Das sagen unsere Mandanten

Mineralölhändler, Fahrer und Versicherungen vertrauen auf unsere Kombination aus technischem Wissen und juristischer Erfahrung.

Bernd Wahr 

Fritz Wahr Energie GmbH & Co. KG, Nagold
Bei den verschiedenen und unverschuldeten Überfüllschäden haben wir in der Vergangenheit Herrn Schäfer hinzugezogen. Er konnte uns immer erfolgreich verteidigen und so verhindern, dass die Versicherungsprämien steigen.

Überfüllschaden erlitten? Handeln Sie jetzt.

Bei Überfüllschäden entscheiden oft die ersten Schritte über den Ausgang des Verfahrens. Je früher wir den Fall analysieren und eine Strategie entwickeln, desto besser Ihre Chancen. In einem kurzen Beratungsgespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche Optionen Sie haben.
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