Offene Rechnungen?
Wir holen Ihr Geld. Schnell, konsequent und zum günstigen Festpreis.

Ihre Leistung ist erbracht, Ihre Rechnung gestellt – doch Ihr Kunde zahlt nicht. Jeder Tag ohne Zahlung kostet Sie bares Geld und wertvolle Zeit. Als Rechtsanwälte handeln wir sofort: In 95 % der Fälle geht unsere anwaltliche Zahlungsaufforderung noch am Tag Ihrer Beauftragung raus. Mit einer Erfolgsquote von 85 bis 90 % bekommen Sie Ihr Geld – nicht irgendwann, sondern jetzt.
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Anwaltsinkasso statt wirkungsloser Mahnungen

Die meisten Unternehmer kennen das Spiel: Sie verschicken eine Mahnung, dann eine zweite, vielleicht eine dritte. Ohne Ergebnis. Genau an diesem Punkt setzen wir an. Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir Ihre offene Forderung und bringen sie konsequent zum Abschluss.

Der Unterschied zu einer gewöhnlichen Mahnung? Ein Anwaltsschreiben signalisiert Ihrem Schuldner unmissverständlich: Jetzt wird es ernst. Der häufigste Effekt unserer Anwaltsmahnung ist, dass Schuldner die offene Rechnung direkt an Sie zahlen. Sie haben Ihr Geld und sind fertig mit dem Thema. Um Zinsen und unsere Gebühren kümmern wir uns beim Schuldner danach in aller Ruhe.

Die Beauftragung funktioniert einfach per E-Mail. Sofern Ihr Auftrag bis zum frühen Nachmittag bei uns eingeht, garantieren wir in 95 % der Fälle, dass die Anwaltsmahnung noch am selben Tag an Ihren Schuldner herausgeht. Kein langes Warten, kein Aktenstapel.

Sofortige Wirkung durch Anwaltsschreiben

Nach ein bis zwei erfolglosen Mahnungen übernehmen wir. Unsere anwaltliche Zahlungsaufforderung erzeugt den Druck, den einfache Mahnungen nicht aufbauen können.

Ihr Geld landet bei Ihnen, nicht bei uns

Schuldner zahlen in den meisten Fällen direkt an Sie. Sie haben Ihre Forderung, wir kümmern uns um Zinsen und Gebühren beim Schuldner.

Beauftragung in Minuten, Mahnung am selben Tag

Kurze E-Mail genügt. In 95 % der Fälle geht unsere Anwaltsmahnung noch am Tag Ihrer Beauftragung raus.

Volle Transparenz, minimales Risiko.

Für unser standardisiertes Anwaltsinkasso bei Forderungen bis zu einem Gegenstandswert von 10.000 Euro haben wir ein klares Versprechen: Sie zahlen unser Anwaltshonorar nur dann, wenn die Forderung nicht einholbar ist. Und selbst dann lediglich 100,00 Euro netto. Nicht mehr.

Wird die Forderung erfolgreich eingezogen, tragen Sie keine Kosten. Die Anwaltsgebühren und Zinsen holen wir vollständig beim Schuldner ein.

Gerichtskosten für Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher oder Klage werden nur fällig, wenn ein gerichtliches Verfahren tatsächlich notwendig wird, und vorab transparent mit Ihnen besprochen. Wird der Prozess gewonnen, zahlt der Schuldner.

Sind Sie warenkreditversichert? Kein Problem. Wir übernehmen selbstverständlich auch die notwendigen Meldungen an Ihren Warenkreditversicherer und koordinieren den gesamten Prozess.
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Warum Anwaltsinkasso?
Weil wir nur dann verdienen, wenn Sie Ihr Geld schnell bekommen.

Der entscheidende Unterschied zu klassischen Inkassobüros liegt nicht im Schreibtisch, sondern im Geschäftsmodell.

Inkassobüros leben davon, Prozesse zu verlängern. Sie berechnen dem Schuldner dafür Mahnungen, Gebühren und Zuschläge. Je länger das Verfahren dauert, desto mehr verdienen sie. Wird dann irgendwann gezahlt, fliessen die Zahlungen zuerst auf die Forderungen des Inkassounternehmens. Ihr Geld kommt am Ende. Wenn überhaupt.

Bei uns ist das grundlegend anders. Unsere anwaltliche Vergütung ist gesetzlich geregelt und verändert sich nicht, ob wir zwei Wochen oder sechs Monate an einem Fall arbeiten. Das bedeutet: Wir haben ein direktes wirtschaftliches Interesse daran, Ihre Forderung so schnell wie möglich zu realisieren. Was gut für uns ist, ist gut für Sie.
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Keine Gebührenmaximierung

Wir bauen keine eigenen Forderungen auf Kosten Ihrer Hauptforderung auf. Jeder Euro, den Ihr Schuldner zahlt, geht an Sie.

Schnelligkeit statt Verzögerung

Unser Honorar steigt nicht mit der Verfahrensdauer. Je schneller wir Ihr Geld eintreiben, desto besser für beide Seiten.

Ihre Interessen sind unsere Interessen

Wir profitieren nur dann, wenn Ihre Forderung zügig durchgesetzt wird. Kein Interessenkonflikt, kein Kleingedrucktes.

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Unser Beratungsansatz

Überprüfung und Anpassung der AGB

Einführung eines Vertragsmanagements mit Auftragsbestätigung (Ausschluss des Widerrufsrechts bei HEL-Kunden)

Definition des Mahnrhythmus

Definition der Übergabe- und Bearbeitungsparameter

Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung

Bei Ausfall bis 10.000,00 € nur eine pauschalierte Gebühr

Das sagen unsere Mandanten

Unternehmer aus verschiedenen Branchen vertrauen auf unser Anwaltsinkasso, weil es Ergebnisse liefert. Schnell und transparent.

Bernd Wahr 

Fritz Wahr Energie GmbH & Co. KG, Nagold
Seit Jahrzehnten betreut uns die Kanzlei Schäfer-Rechtsanwälte zuverlässig bei den Verhandlungen mit der Warenkreditversicherung und sämtlichen Inkasso-Tätigkeiten. Mit den Ergebnissen sind wir immer zufrieden, insbesondere das wirksame Vorgehen in der Zwangsvollstreckung überzeugte uns.

Henrik Schäfer, 

SWE Südwestenergie GmbH, Pforzheim
Seit 2008 macht die Kanzlei das Forderungsmanagement für uns. Die Erfolge sind beachtlich. Und die Tätigkeit hat dazu geführt, dass mittlerweile nur noch ganz wenig Fälle auftreten. Die schlechten Kunden wurden vertrieben und können die Konkurrenz ärgern. Wir vergeuden so kaum Zeit mehr mit diesen unnötigen und ärgerlichen Tätigkeiten.

Max Schneider 

Oel Schneider GmbH, St. Ingbert
Das ständige Hinterhermahnen von Kunden ist lästig und frisst Zeit. Deshalb geben wir das Forderungsmanagement ab der zweiten Mahnung an die Kanzlei Schäfer-Rechtsanwälte ab. Wir müssen uns nicht mehr ärgern und die Forderungen werden schneller als zuvor realisiert.

Lassen Sie Ihr Geld nicht länger liegen.

Jede offene Rechnung, die nicht konsequent verfolgt wird, kostet Sie bares Geld und wertvolle Ressourcen. Sprechen Sie mit uns. In einem kurzen Beratungsgespräch klären wir, wie wir Ihr Forderungsmanagement übernehmen und Ihre Liquidität sichern.
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